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   BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94   

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https://dejure.org/1994,11371
BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94 (https://dejure.org/1994,11371)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1994 - 9 B 87.94 (https://dejure.org/1994,11371)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1994 - 9 B 87.94 (https://dejure.org/1994,11371)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrags - Verpflichtung der gerichtlichen Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung - Gefahr einer politischen Verfolgung wegen religiöser Betätigung im privaten und gemeinschaftsinternen Bereich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94
    Das Gericht darf mithin die Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme grundsätzlich nicht vorwegnehmen (vgl. Beschluß vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - DVBl 1993, 209; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 47-52.84 - NVwZ 1987, 405).

    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine beantragte Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Unergiebigkeit nur zu befürchten, aber nicht mit Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. Beschluß vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - a.a.O.; Urteile vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 47-52.84 - beide a.a.O.; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229).

  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94
    Das Gericht darf mithin die Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme grundsätzlich nicht vorwegnehmen (vgl. Beschluß vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - DVBl 1993, 209; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 47-52.84 - NVwZ 1987, 405).

    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine beantragte Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Unergiebigkeit nur zu befürchten, aber nicht mit Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. Beschluß vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - a.a.O.; Urteile vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 47-52.84 - beide a.a.O.; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229).

  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94
    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine beantragte Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Unergiebigkeit nur zu befürchten, aber nicht mit Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. Beschluß vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - a.a.O.; Urteile vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 47-52.84 - beide a.a.O.; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229).

    Ein Beweismittel kann zwar auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - deren Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. Urteile vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 47-52.84 - und vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - beide a.a.O.).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94
    298 B und C PPC in das asylrechtlich geschützte "religiöse Existenzminimum" eingreifen, wesentlich auf die pakistanische Rechtspraxis und vor allem oberinstanzliche Leitentscheidungen an (vgl. BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94
    Sieht es von der Einholung weiterer Gutachten ab, so liegt darin ein Verfahrensfehler nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweisaufnahme aufdrängen mußte, was unter anderem dann der Fall sein kann, wenn die der Entscheidung zugrunde gelegten gutachterlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwG 31, 149 ).
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94
    298 B und C PPC in das asylrechtlich geschützte "religiöse Existenzminimum" eingreifen, wesentlich auf die pakistanische Rechtspraxis und vor allem oberinstanzliche Leitentscheidungen an (vgl. BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94
    Sieht es von der Einholung weiterer Gutachten ab, so liegt darin ein Verfahrensfehler nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweisaufnahme aufdrängen mußte, was unter anderem dann der Fall sein kann, wenn die der Entscheidung zugrunde gelegten gutachterlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwG 31, 149 ).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 47.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Vorweggenommene Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 87.94
    Das Gericht darf mithin die Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme grundsätzlich nicht vorwegnehmen (vgl. Beschluß vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - DVBl 1993, 209; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 47-52.84 - NVwZ 1987, 405).
  • BVerwG, 04.05.1994 - 9 B 689.93

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Urteils - Verstoß gegen den Grundsatz des

    Jede Entscheidung dieses Gerichtshofs zum tatbestandsmäßigen Verhalten nach den genannten Strafnormen, zum Normzweck und zur Auslegung der Vorschriften ist deshalb besonders bedeutsam, zumal, wenn es bisher nur sehr wenige oder das fragliche Auslegungsproblem lediglich streifende Entscheidungen des Federal Supreme Court gibt (ebenso Beschluß vom 8. April 1994 - BVerwG 9 B 87.94 -).
  • BVerwG, 04.05.1994 - 9 B 691.93

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Urteils - Verstoß gegen den Grundsatz des

    Jede Entscheidung dieses Gerichtshofs zum tatbestandsmäßigen Verhalten nach den genannten Strafnormen, zum Normzweck und zur Auslegung der Vorschriften ist deshalb besonders bedeutsam, zumal, wenn es bisher nur sehr wenige oder das fragliche Auslegungsproblem lediglich streifende Entscheidungen des Federal Supreme Court gibt (ebenso Beschluß vom 8. April 1994 - BVerwG 9 B 87.94 -).
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